Kennzeichnungspflicht


Kennzeichnungspflicht

LEXIKON

Polizisten sollen, um für den Bürger erkennbar zu sein, eine individuelle Kennzeichnung im Dienst tragen. Damit soll dem Bürger ermöglicht werden, den betreffenden Polizisten im Dienst zu erkennen und im Falle von Gewalt und unverhältnismäßigen Maßnahmen gegen ihn vorgehen zu können. Dies kann auch pseudonymisiert erfolgen. Wir befürworten eine solche Kennzeichnungspflicht.





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