Ich mache weiter, bis ich am Ziel bin.

Deutschlandweit sind immer wieder tausende Menschen auf den Straßen, um für körperliche Selbstbestimmung, eine Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die Abschaffung des § 219a zu demonstrieren. Auch nach der jüngst verabschiedeten Änderung des Paragraphen bleibt das Informationsrecht von Ärzten und Schwangeren eingeschränkt.

Kaum jemand ist tiefer im Thema als die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite darüber informierte, dass sie selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Durch dieses Verfahren erlangte sie überregionale Bekanntheit und wurde zur Symbolfigur im Kampf für Frauenrechte.

Wir haben sie getroffen und mit ihr über Frauenrechte und körperliche Selbstbestimmung gesprochen.

Die Humanisten: Guten Tag, Frau Hänel. In den vergangenen Wochen und Monaten sind deutschlandweit tausende Menschen auf die Straße gegangen, um für die Abschaffung des Paragraphen 219a und damit für das Informationsrecht von Ärzten und Patientinnen zu kämpfen. Der Paragraph 219a verbietet es Ärzten, auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Wie erleben Sie selbst in Ihrer täglichen Arbeit die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Ärztinnen und Patientinnen?

Kristina Hänel: Im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs gibt es ein großes Informationsdefizit, was mit dem Tabu, das auch durch den 219a geschaffen wird, zusammenhängt. Leider sind nicht alle Frauen, die zu uns kommen, bereits durch den Flyer, für den ich angezeigt wurde, informiert. Stattdessen haben sie Fehlinformationen erhalten. Teilweise glauben sie, nach dem Abbruch nicht mehr schwanger werden zu können oder haben völlig falsche Vorstellungen von dem Entwicklungsstand ihrer Schwangerschaft. Solche bewusst gestreuten Fehlinformationen belasten die Frauen natürlich sehr, können sogar traumatisierend wirken und machen diesen ohnehin nicht leichten Gang noch schwerer.

Das Gießener Amtsgericht verurteilte Sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro wegen des Vergehens der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft. Dieser Prozess machte Sie schlagartig berühmt. Wie erlebten Sie dieses Gerichtsverfahren und Ihre plötzliche Popularität?

Dass die Möglichkeit der Verurteilung im Raum stand, war mir zwar bewusst, aber richtig glauben konnte ich es dann doch nicht, als ich verurteilt wurde. Ich fühlte mich ja nicht als Verbrecherin, war ich doch nur meiner Pflicht als Ärztin nachgekommen, indem ich Frauen und allen Interessierten Informationen zu Behandlungen gegeben hatte.

In meine Rolle als öffentliche Person in dieser Streitfrage, die ich als Auftrag, mich für das Informationsrecht zum Schwangerschaftsabbruch einzusetzen, angenommen habe, musste ich reinwachsen, wobei mir dafür wirklich wenig Zeit blieb. Je mehr Interviews ich gab, desto größer wurde das Interesse. Damit habe ich mich anfangs wirklich schwer getan, aber ich erkannte, dass es sein muss. Der Schwangerschaftsabbruch ist ein Tabu und das Problem an Tabus ist, dass man allenfalls hinter vorgehaltener Hand über sie spricht. Das musste sich ändern. Nur durch Öffentlichkeit kann das erreicht werden. In mir sträubte sich anfangs viel, mit diesem Thema, mit meinem Namen und später auch mit meinem Gesicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Von mir aus hätte ich es freiwillig sicher nicht gemacht. Aber ich habe dann erkannt, dass ich es machen muss.

Trotz Ihrer Verurteilung kämpfen Sie weiter für Frauenrechte und gegen den Paragraphen 219a. Was ist für Sie der Antrieb, sich weiter unbeirrt für das Informationsrecht bei Schwangerschaftsabbrüchen einzusetzen?

Das Schweigen muss beendet werden. Ich kämpfe für die Frauen, die unter der bestehenden Rechtslage leiden. Selbstverständlich gilt mein Einsatz auch meinen Kolleg*innen, die nicht länger fürchten sollen, bei der Erfüllung ihrer ärztlichen Pflicht mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Und ich wünsche mir auch Gerechtigkeit für mich selbst, weil ich nichts Falsches gemacht habe.

Aber nicht nur die Gesetzgebung macht Patientinnen und Ärzten das Leben schwer. Zusätzlich trägt auch noch der Widerstand sogenannter “Lebensschützer” zur Stigmatisierung und Kriminalisierung Schwangerer bei, die unverschuldet in die Situation kamen, eine Abtreibung in Erwägung ziehen zu müssen. Wie haben Sie das Wirken dieser “Lebensschützer” erlebt, die religiöse Befindlichkeiten über das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stellen wollen?

Kürzlich erst hielten einige “Lebensschützer*innen” Mahnwachen vor meiner Praxis ab. Sie hielten ein Schild mit dem Bild eines Säuglings und der Aufschrift “Danke Mama, dass ich leben darf”. Dabei knieten oder standen sie auf dem Gehweg, beteten und sangen christliche Lieder. Das ist Psychoterror für meine Patientinnen und auch mein Team und ich wussten anfangs nicht, was uns erwartet, als wir von der Mahnwache erfuhren.

Auch wenn sie nicht vor meiner Praxis stehen, erhalten wir teilweise abscheuliche Briefe, E-Mails und Anrufe – darunter auch Morddrohungen. Ich muss, glaube ich, nicht erklären, warum es immer weniger Ärzt*innen gibt, die bereit sind, Abbrüche durchzuführen.

Abtreibungsgegner wollen das Werbeverbot oft gern wörtlich verstanden wissen und warnen vor geschäftsmäßiger Werbung im großen Stil und einer regelrechten “Abtreibungsindustrie”, sollte der Paragraph 219a abgeschafft werden. Halten Sie solche Befürchtungen für begründet?

Die Befürchtungen sind einfach lächerlich. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man für einen Abbruch werben könnte. Werbung hat die Aufgabe, eine Zielgruppe zu beeinflussen. Wer also Angst vor Werbung für Schwangerschaftsabbrüche hat, unterstellt Frauen, sie würden sich sozusagen verleiten lassen, sich für einen Abbruch zu entscheiden, weil sie ein Plakat dazu gesehen haben. Das ist doch absurd.

Außerdem ist der 219a auch inhaltlich überflüssig, weil die Berufsordnung anpreisende Werbung klar verbietet und ein Verstoß dagegen geahndet werden kann.

Die Bundesregierung legte kürzlich einen Entwurf zur Änderung des Paragraphen 219a vor. Der Zusatz Art. 4 soll es Ärzten erlauben, auf ihrer Internetseite darauf hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Mehr Informationen sind aber weiterhin nicht erlaubt. Ihre eigene Internetseite bliebe damit strafbar. Dieser Kompromiss scheint Ihnen noch nicht weit genug zu gehen. Warum ist Ihrer Meinung nach die Abschaffung des Paragraphen 219a die einzig richtige Lösung?

Der Kompromiss verdient diesen Namen nicht einmal, da der 219a in seiner Form bestehen bleibt – er wird lediglich ergänzt. Er erlaubt zwar den schlichten Hinweis auf den Schwangerschaftsabbruch in einem Wort. Jede weitere Information ist immer noch strafbar. Es ändert sich also wenig. Das Misstrauen gegen die Ärzt*innen und das Bild von manipulierbaren, hormongesteuerten Frauen bleibt.

Außerdem ist noch nicht klar, welche juristischen Folgen die Ergänzung hat. Es ist sogar denkbar, dass er eine Verschlechterung bewirkt, weil nun Information klar als strafbar benannt wird, was bisher noch Sache der Rechtsauslegung war. Das sachliche Informieren kann in einem Rechtsstaat keine Straftat sein.

Der § 219a ist nur ein Aspekt. Die Pro-Choice Bewegung fordert außerdem die Abschaffung des seit 1871 existierenden § 218, der die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen unter Strafe stellt. Paragraph 218a relativiert dies zwar und stellt Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen straffrei. Dennoch trägt die Gesetzeslage anscheinend zur Verunsicherung der Ärzte bei. So ging die Zahl der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, seit 2003 um 40 Prozent zurück.

Der §218 ist nicht zuletzt deshalb so umstritten, weil es hierbei im Kern um die Frage geht, wann menschliches Leben beginnt, welche Rechte ungeborenem Leben zustehen und ,nicht zuletzt, wie Leben geschützt werden kann. Ist das Strafrecht hierfür ein geeignetes Mittel? Dies wird auch innerhalb der UN und WHO teils anders gesehen als in Deutschland.

Sie führen bzw. führten in Ihrer Praxis selbst Schwangerschaftsabbrüche durch. Warum kämpfen Sie dafür, Schwangerschaftsabbrüche straffrei zu stellen? Welche Auswirkungen hat §218 auf Ihre Tätigkeit und betroffene Patientinnen? Was wünschen Sie sich von der Politik, um die Lage betroffener Frauen zu verbessern?

Ich kämpfe für das Informationsrecht für Frauen. Das ist momentan mein Thema. Natürlich setze ich mich auch für den sicheren Zugang zu sicheren Abbrüchen und einer humanen Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Dem steht unsere momentane Gesetzeslage entgegen. Solange der Schwangerschaftsabbruch unter den Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch steht, hält die Kriminalisierung betroffener Frauen und durchführender Ärzt*innen an. Dieses komplexe juristische Gebilde, das den Abbruch regelt, schützt kein ungeborenes Leben, wie es von sogenannten Lebensschützer*innen behauptet wird. Es führt nur zu einer Stigmatisierung, indem es Frauen unterstellt, sie würden leichtfertig abtreiben.

Wir würden außerdem noch gern von Ihnen wissen, ob sich Ihrer Meinung nach Männer stärker für das Selbstbestimmungsrecht der Frau einsetzen sollten? Wie können sich Männer dabei aktiv einbringen?

Ja, Männer sind unbedingt gefragt. Immerhin wird keine Frau ohne sie schwanger. Männer müssen den Frauen das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper zugestehen. Indem Männer über das Thema sprechen, aufklären und informieren, helfen sie, das Tabu zu brechen. Viele Männer gehen ja bereits mit den Frauen auf die Straße, wenden sich an ihre Abgeordneten und sprechen sich öffentlich für die Streichung des 219a aus. Das ist eine gute Entwicklung, die weitergehen muss.

Gibt es noch etwas, das Sie gerne ergänzen möchten?

Ich mache weiter, bis ich am Ziel bin.

Vielen Dank für das Gespräch.