Soziale Marktwirtschaft


Soziale Marktwirtschaft

Die soziale Marktwirtschaft ist die einzige Wirtschaftsordnung, die mit humanistischen Werten wie individueller Freiheit, fairem Interessenausgleich und Hilfe zur Selbsthilfe vereinbar ist. Wir wollen die soziale Marktwirtschaft deshalb erhalten und fördern. In dieser Ordnung ist jede Art staatlicher Willkür durch rechtsstaatliche Strukturen zu unterbinden. Deutschland und Europa müssen darüber hinaus frei von monopolisierter Wirtschaftsmacht sein.

Wir wollen die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stets gleichermaßen berücksichtigt sehen. Soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit sind im Sinne der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen Maxime für das Wirtschaften. Alle Gesellschaftsebenen sollen am Wachstum teilhaben können.

Wirtschaften ist kein Selbstzweck. Das Wirtschaften soll es den Menschen ermöglichen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen und sich selbst zu entfalten. Deshalb heißt Wirtschaften für uns, immer den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.

Dazu gehört für uns die Reduktion der Mehrwertsteuer auf Verbrauchsartikel des täglichen Bedarfs. Wir setzen uns darüber hinaus für eine Vereinfachung des Steuersystems durch kontinuierlichen Abbau von Ausnahme- und Sonderregelungen ein.

Das erhöht Transparenz und Gerechtigkeit. Einen besonderen Fokus legen wir auf die Verhinderung von Steuerflucht und die konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Unser Ziel ist dabei eine soziale und faire Gesellschaft, in der Leistung und unternehmerische Initiative belohnt werden und in der jeder Mensch die Möglichkeit zum Aufstieg hat.

Wir fordern die Einführung einer weiteren Tarifzone der Einkommenssteuer mit einem Spitzensteuersatz von 50% ab einem Jahresbruttoeinkommen von einer Million Euro. Alle Einkünfte, auch die aus Kapitalvermögen, sollen über die progressive Einkommenssteuer versteuert werden. Schenkungen und Erbschaften von wirtschaftlich genutztem Vermögen, insbesondere Unternehmensbeteiligungen und vermieteten Immobilien, fallen ebenfalls unter diese Regelung. Deren Versteuerung kann aber auf bis zu zehn Jahre verteilt und bei Härtefällen gestundet werden.





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