Privatisierung und Ökonomisierung


Privatisierung und Ökonomisierung

Bis in die 1990er Jahre konnten Krankenhäuser aufgrund des Selbstkostendeckungsprinzips Gewinne nur in geringem Maße erwirtschaften. Zusätzliche Ausgaben durch die öffentliche Hand waren gesellschaftlich akzeptiert, um eine, den Grundsätzen der Solidarität verpflichtete, flächendeckende und allen Menschen zugängliche Versorgung zu ermöglichen. Ab diesem Zeitpunkt setzte sich jedoch die Ansicht durch, dass öffentliche Krankenhäuser zu teuer wären, da sie nicht wirtschaftlich genug geführt würden. Die Basis der Finanzierung der Krankenhäuser sollte im Rahmen der „Kostendämpfungspolitik“ leistungsorientierter und wirtschaftlich effizienter ausgerichtet sein. Hierfür wurden Anfang der 90er erste Verkäufe an private Investoren vorgenommen, u.a. auch um die öffentlichen Haushalte zu entlasten.

Im Jahr 2004 kam es zusätzlich zur flächendeckenden Einführung der sog. Fallpauschalen, welche radikal das bisherige Selbstkostendeckungsprinzip zugunsten einer möglichen Gewinnabschöpfung ablösten. Dies verlagerte den Schwerpunkt auf die apparative Medizin, die durch diesen Prozess wirtschaftlich deutlich attraktiver geworden ist.

Das wiederum führte dazu, dass Kliniken gezwungen sind, wirtschaftlich zu handeln und ihre Entscheidungen nicht mehr nur auf Qualität und Nachhaltigkeit zu gründen.

Infolgedessen wurde ein Anstieg der behandelten Fälle bei gleichzeitig sinkender Verweildauer der einzelnen Patienten im Krankenhaus angestrebt. So gewannen ökonomische Überlegungen die Oberhand über medizinische. Ökonomische Gewinnorientierung stand fortan vor solidarischer Humanität.

Die Anzahl der privaten Klinikträger steigt seitdem kontinuierlich, während öffentliche und gemeinnützige Kliniken zunehmend im wirtschaftlichen Wettbewerb stehen und sich dem gewinnorientierten Umfeld anpassen müssen.

Festzustellen ist, dass die Veränderung des Gesundheitssystems – hier am Beispiel der Krankenhäuser – vom Grundsatz der gesellschaftlichen Solidarität, hin zum gewinnorientierten Unternehmertum abläuft. Dies wiederum passiert vor allem zu Lasten der betroffenen Patienten und der Klinikmitarbeiter aller Berufsgruppen. So kommt es zu einem Personalabbau bei gleichzeitiger Zunahme an zu behandelnden Patienten. Für die verbleibenden Mitarbeiter nimmt die Belastung, aufgrund der immer prekärer werdenden Personalsituation, kontinuierlich zu.

Wir wollen den Verdienst und die Rahmenbedingungen für Pflegeberufe verbessern!

Darüber hinaus geschieht genau das Gegenteil zur ursprünglich beabsichtigten Kostensenkung des Krankenhaussystems: Seit der Einführung der Fallpauschalen und der zunehmenden Privatisierung der Kliniken explodierten die Kosten auf den heutigen Stand von 84,2 Mrd. Euro. Dies nicht zuletzt, weil es im Gegensatz zum früheren solidarischen Selbstkostendeckungsprinzip, nun genug Akteure gibt, die das System überaus gewinnbringend ausnutzen.

Die grundlegende deutsche Gesundheitsinfrastruktur gehört in ihrer existentiellen Wichtigkeit – wie der Zugang zu Trinkwasser oder das Bildungssystem – zurück ins staatliche Hoheitsgebiet, damit das Wohl von Patienten und Personal nicht durch den Profitdruck privater Konzerne bestimmt werden kann.

Seit der Einführung der Fallpauschalen und der zunehmenden Privatisierung der Kliniken explodierten die Kosten auf den heutigen Stand von 84,2 Mrd. Euro.

Konkret fordern wir

  • Rückbau von Privatisierungen, die zum Nachteil der Patienten, des Pflegepersonals oder der Ärzte ablaufen
  • Rückbesinnung auf das solidarische Selbstkostendeckungsprinzip bzw. auf neue Konzepte, die Patienten und ihre Erkrankungen nicht als gewinnbringendes Spekulationsobjekt ansehen
  • Abschaffung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (des DRG-Systems), welche den Facetten und der Vielfalt der individuellen bio-psycho-sozialen Gegebenheiten der Menschen und ihrer Erkrankungen nicht gerecht werden
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Steuerung der derzeitigen entgleisten Beschäftigungssituation, wie z.B. festgelegte Personalschlüssel für das Pflegepersonal und den ärztlichen Dienst, die sich nach qualitativen und nicht quantitativen Maßgaben richten sollen
  • Förderung der Attraktivität des Pflegeberufes, u.a. durch besseren Verdienst, verbesserte Rahmenbedingungen und die damit einhergehende gesellschaftliche Anerkennung
  • Einsetzen von Pflegekammern in den Bundesländern, ähnlich den Ärztekammern, um die Interessenvertretung der Pflegenden massiv zu stärken.

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