Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik


Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik

Im Ressort der Pränataldiagnostik (PND) werden Aussagen über das vorgeburtliche Vorhandensein und Ausmaß von Krankheiten getroffen. Etwaige Krankheiten können durch medizinische Verfahren behandelt oder aber durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) von vornherein nahezu ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich ist zwischen invasiven und nichtinvasiven Untersuchungsmethoden bei der Pränataldiagnostik, zu unterscheiden. Zu den invasiven Untersuchungen zählen all jene, die in den Körper der Frau eingreifen und bei denen Gewebeproben, Fruchtwasser oder kindliches Blut entnommen werden. Nichtinvasive Untersuchungen zeichnen sich hingegen dadurch aus, dass nicht in den Körper der Frau eingegriffen wird und somit keine Gefahr für das Ungeborene besteht.

Mit beiden Untersuchungsformen ist es möglich, Aussagen über die Wahrscheinlichkeit einer etwaigen Erkrankung oder Behinderung zu treffen. Die Informationen darüber können beruhigend, aber auch verunsichernd wirken und sind deshalb Abwägungssache und damit alleinige Entscheidung der Schwangeren.

Prinzipiell gilt es, sowohl die erstrittenen Selbstbestimmungsrechte von Eltern gegenüber ungeborenem Leben als auch die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen.

Mit der Präimplantationsdiagnostik können künstlich gezeugte Embryonen in einem frühen Entwicklungsstadium genetisch auf Krankheiten untersucht werden. Ziel der PID ist es, nur diejenigen Embryonen in die Gebärmutter einzusetzen, die keine bekannten Gendefekte oder Krankheiten aufweisen, die schweres Leid nach sich ziehen. Bei der hierbei notwendigen In-vitro-Fertilisation (IVF) findet die Befruchtung nicht im Körper der Frau, sondern im Labor statt. Die rechtliche Lage zur PID zieht jedoch in Forschung und Anwendung erhebliche Einschränkungen nach sich. Das zuletzt 2011 novellierte Embryonenschutzgesetz sieht zwar vor, dass die PID nicht mehr grundsätzlich verboten ist, schützt jedoch beratende und behandelnde Ärzte nicht umfassend genug.

Auch im Bereich der Forschung zur PID herrschen durch dieses Gesetz noch immer ungerechtfertigt weitreichende Restriktionen. Diese Einschränkungen gilt es, durch eine Gesetzesreform abzubauen.

Sowohl die katholische als auch evangelische Kirche üben mittels intensiver Lobbyarbeit enormen Druck auf Abgeordnete aus. Deren vormoderne Einstellungen zur PID lassen sich aus wissenschaftlicher und ethischer Sicht nicht rechtfertigen, sind aber durch kirchennahe Abgeordnete in der parlamentarischen Debatte sehr stark vertreten. Die Tatsache, dass mittlerweile über ein Drittel der Deutschen Bevölkerung keiner Religion mehr zugehörig ist, legt nahe, dass der tatsächliche Rückhalt in der Gesellschaft zu dem von kirchennahen Abgeordneten geforderten PID-Verbot noch sehr viel geringer ausfällt als im Parlament aktuell der Fall. Die vielen positiven Effekte, die aus der Nutzung der PID resultieren, werden Umfragen zufolge sogar von einer immer größer werdenden Gruppe befürwortet und politisch im Zuge eines gewünschten, erhöhten Maßes an Eigenverantwortung auch eingefordert.

Prinzipiell gilt es bei der PID, sowohl die erstrittenen Selbstbestimmungsrechte von Eltern (insbes. von Müttern) gegenüber ungeborenem Leben als auch die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen.Die Vorteile überwiegen hier jedoch ganz eindeutig:

  • Mit Hilfe der PID können Eltern mit einer genetischen Vorbelastung gesunde Kinder bekommen
  • Durch die PID können sich werdende Eltern, sofern gewünscht, besser auf ihre Zukunft vorbereiten
  • Die PID lässt sich bei Bedarf auf wenige, sehr schwere Behinderungen begrenzen
  • Durch die PID können Embryonen mit einem Gendefekt vorzeitig ausselektiert werden, was die Wahrscheinlichkeit auf gesunde Kinder erhöht und somit die Anzahl der psychisch eher belastenden Abtreibungen verringert
  • Die PID soll Eltern lediglich helfen, gesunde Kinder zu bekommen. Sie stellt kein Werturteil über Behinderungen oder Behinderte im Allgemeinen dar.

Festzuhalten ist, dass der Wert von geborenem Leben, durch keine Ideologie oder Weltsicht Dritter eingeschränkt werden darf. Behinderte Menschen haben ein ebensolches Recht auf Leben und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit wie alle anderen Menschen auch.

Allerdings muss es gemäß einer Ethik, die sich an utilitaristischen Idealen orientiert, auch die Möglichkeit auf Vermeidung unnötiger Einschränkungen oder unnötigen Leides geben.Damit ist jedoch keinesfalls gesagt, dass Menschen mit Behinderung mehrheitlich oder prinzipiell unter ihren Einschränkungen leiden. Den Eltern (in spe), nach hinreichender Aufklärung die Selbstbestimmungsrechte einzuräumen, selbst über das Wohl und die Geburt ihres Kindes (in spe) zu entscheiden, muss in jedem Fall gewährleistet werden.

Daher gilt es, die Präimplantationsdiagnostik und insbesondere die Forschung daran weiter auszubauen und die diesbezüglichen Gesetze zu liberalisieren. Gleiches gilt sowohl für die invasiven als auch nicht-invasiven Untersuchungsmethoden bei der Pränataldiagnostik, da stigmatisierende und aus wissenschaftlicher Sicht ungerechtfertigte Einschränkungen auch hier der vorurteilsfreien Aufklärung, individuellen Selbstbestimmung und leidverringernden Forschung im Weg stehen.

Der Wert von geborenem Leben darf durch keine Ideologie oder Weltsicht Dritter eingeschränkt werden.

Konkret fordern wir

  • Liberalisierung des gesetzlichen Rahmens zur Anwendung der PND/PID (Reform des Embryonenschutzgesetzes)
  • Höhere Gewichtung der Selbstbestimmung von Paaren, insbesondere der schwangeren Frau
  • Höherwertige ärztliche Aufklärung, die das Wohl aller Beteiligten und nicht den finanziellen Gewinn ins Zentrum stellt
  • Intensivere und erleichterte Forschung im Bereich der PND/PID.




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