Organspende


Organspende

LEXIKON

Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, während sie auf ein Spenderorgan warten. Um den Organmangel zu verringern, setzen wir uns für die Widerspruchslösung ein. Hierbei ist eine Spende grundsätzlich möglich, sofern man zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Diese Regelung wird in vielen europäischen Ländern bereits erfolgreich angewandt und kann auch bei uns Leben retten. Zusätzlich müssen in Kliniken Strukturen ausgebaut werden, um Organspenden bei fehlendem Widerspruch auch wirklich umsetzen zu können. Essenziell bleibt natürlich die Aufklärung und Betreuung von Patienten und Angehörigen.

Die Organspende ist in Deutschland ein wichtiges Instrument, um bedürftigen Patienten ein längeres und beschwerdefreieres Leben zu ermöglichen. Die Geschichte der Organtransplantationen geht jedoch mit einem ständigen Mangel an Spenderorganen einher. Lange Wartezeiten, die in vielen Fällen eine massive Verschlechterung des Gesundheitszustands oder den Tod eines Patienten zur Folge haben, sind keine Seltenheit.

Politischen Handlungsbedarf sehen wir jedoch nicht bei den sog. Lebendspenden, sondern bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu solchen Organspenden, welche post mortem, also nach Feststellung des mehrfach diagnostizierten Hirntodes, erfolgen.

Durch die aktuelle Zustimmungsregelung können Organe nur von jenen Personen entnommen werden, die entweder einen Organspendeausweis mit sich führten oder deren Familienangehörige sich, trotz der emotional schwierigen Lage, zeitnah auf eine Organentnahme einigen konnten. Die Folge dieser Zustimmungsregelung ist, dass viele Verstorbene nicht zu Organspendern werden, obwohl es deren Wunsch war oder deren Angehörige sich, nach sorgfältigerer Abwägung der Sachlage und Argumente, doch noch zustimmend geäußert hätten.

Statistiken belegen, dass 70 % der Bürger bereit wären, ihre Organe und/oder ihr Gewebe nach dem Tod zu spenden. Jedoch wird diese Entscheidung nur selten schriftlich festgehalten oder mit Familienangehörigen kommuniziert.

Wie auch bisher, kann sich jeder für oder gegen eine Organ- und Gewebespende aussprechen.

Daher plädieren wir für eine Reform, hin zu der sog. Widerspruchsregelung. Hierdurch würden alle Personen ab dem 16. Lebensjahr zu potentiellen Organspendern werden, sofern sie nicht (ab dem 14. Lebensjahr möglich) explizit widersprechen.Dadurch werden, völlig unabhängig von der Entscheidung, Mitmenschen – in der Regel die Familie – von einer schwierigen Entscheidungslast befreit. Außerdem wird dadurch gewährleistet, dass hinreichend viele Spenderorgane an Bedürftige weitergegeben werden können und unnötiges menschliches Leid reduziert wird.

Es ist jedoch auch möglich, die Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe zu beschränken, einzelne Organe auszuschließen oder einer Organ- und Gewebespende generell zu widersprechen.

Konkret fordern wir

  • Einführung einer obligatorischen Organspende-Vereinbarung mit Widerspruchsrecht
  • Mehr Transparenz bei der Vergabe von Spenderorganen
  • Flächendeckende Aufklärung über den Sinn, den Nutzen und die Risiken der Organspende
  • Im Falle ihres Todes sollen Kinder und Jugendliche, nach Urteil der Eltern, als Organspender behandelt werden können.
  • Eltern sollten dabei die möglicherweise geäußerten Wünsche des Kindes berücksichtigen
  • Krankenhäuser sollen im Falle einer Behandlung Zugriff auf die Angaben hinsichtlich der passiven Zustimmung bzw. des aktiven Widerspruchs auf Organentnahme haben, welche zusammen mit den üblichen Versicherungs-, Kranken- und Personendaten hinterlegt werden.




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